Pressemitteilung ‚Prostitutionsgesetz‘ des Bayerischen Landesfrauenrates

Mittwoch, 25. März 2015

Pressemitteilung

Bayerischer Landesfrauenrat fordert Verbot der Prostitution – Arbeitsbedingungen der Prostituierten müssen durch effektives Prostituiertenschutzgesetz verbessert werden

„Der Bayerische Landesfrauenrat fordert ein Verbot der Prostitution – vergleichbar den Regelungen in Schweden – da sie menschenverachtend ist. Deutschland ist zum größten Bordell Europas verkommen. Täglich werden in Deutschland Frauen ausgebeutet und zur Prostitution gezwungen. Wir fordern umfassenden Schutz vor Gewalt, organisierter Kriminalität und Ausbeutung. Bis wir ein Prostitutionsverbot erreicht haben, müssen die Arbeitsbedingungen und Lebensverhältnisse der Prostituierten verbessert werden“, erklärte heute die Präsidentin des Bayerischen Landesfrauenrates, Frau Hildegund Rüger.

Das geplante Prostituiertenschutzgesetz muss deshalb folgende Regelungen enthalten:

1. Einführung einer Altersgrenze von 21 Jahren für die Ausübung von Prostitution

Junge Frauen unter 21 Jahren sind in der Prostitution stark begehrt. Aufgrund ihrer Jugend und Unerfahrenheit sind diese Frauen den Bordellbetreibern und Freiern besonders hilflos ausgeliefert. Nur eine Altersgrenze bietet hier effektiven Schutz vor der Ausbeutung dieser Frauen.

2. Polizeiliche Anmeldepflicht und Kontrollen

Die verbindliche Anmeldepflicht für alle Prostituierten bei der Polizei ist unbedingt notwendig. Da ein Großteil der Prostituierten innerhalb eines Jahres häufig Bordelle und Städte wechselt, ist eine An- und Abmeldepflicht vor Aufnahme und nach Beendigung der Tätigkeit in jeder Kommune unerlässlich. Darüber hinaus bedarf es anlassunabhängiger Zutritts- und Kontrollrechte der Polizei und der zuständigen Behörden für Prostitutionsstätten.

3. Erlaubnispflicht für Bordelle

Es muss sichergestellt werden, dass die Erlaubnispflicht greift und nicht durch Strohmänner unterlaufen werden kann:  Die Erlaubniserteilung muss durch das Ordnungsamt erfolgen, die Einbindung der Kriminalpolizei ist zu gewährleisten. Außerdem brauchen wir klare, effektive Standards für Bordelle:  Es muss sichergestellt werden, dass es kein Wohnen in den Geschäftsräumen gibt und dass ein geschützter Zugang der Prostituierten zum Privatbereich durch einen separaten Eingang gewährleistet wird. Bei Großbordellen muss das unkontrollierte Verlassen eines Bordells über 24 Stunden hinweg für die Prostituierten gewährleistet werden. Darüber hinaus müssen die Mietpreise für Prostitutionsräume begrenzt werden.

4. Regelmäßige Gesundheitsuntersuchungen von Prostituierten durch das Gesundheitsamt

Regelmäßige Gesundheitsuntersuchungen durch einen Amtsarzt sind notwendig, denn sie gewährleisten zum einen die dringend notwendige medizinische Versorgung der Prostituierten und zugleich die Möglichkeit, niedrigschwellig Kontakt zu unterstützenden Behörden und Organisationen aufzunehmen oder zu vermitteln.

5. Umfassendes Werbeverbot für Prostitution

Werbung für den Verkauf des eigenen Körpers oder für Orte, an denen dies geschieht, ist unserer Gesellschaft nicht würdig. Ein Verbot der Werbung für ungeschützten Geschlechtsverkehr oder für bestimmte Sexualpraktiken geht nicht weit genug. Wichtig ist, die Werbung für Prostitution insgesamt zu verbieten. Hier brauchen wir effektive, gesetzliche Regelungen, denn die bestehenden Verbote greifen nicht.

6. Abschaffung des Weisungsrechts

Prostituierte müssen über Art und Umfang ihrer Sexualkontakte selbst entscheiden können. Dies gilt auch dann, wenn sie sich in einem Angestelltenverhältnis befinden. Das bisher im Prostitutionsgesetz normierte eingeschränkte Weisungsrecht von Zuhältern gegenüber Prostituierten muss vollständig abgeschafft werden, um eine klare, unmissverständliche Rechtslage zu schaffen.

7. Effektive Regelung der Freierstrafbarkeit

Wer die Dienste von Frauen in Anspruch nimmt, die erkennbar Opfer von Zwangsprostitution und Menschenhandel sind, soll künftig strafrechtlich belangt werden. Die Strafbarkeitsregelungen bei Inanspruchnahme der Dienste von Zwangsprostituierten müssen so ausgestaltet werden, dass eine Verurteilung der Täter unabhängig von der Opferaussage möglich wird.

 

 

Geschäftsstelle

Winzererstraße 9

80797 München

Tel:  089 1261-1520

Fax: 089 1261-1633

www.lfr.bayern.de

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Die Inititative Stop Sexkauf setzt sich nach einer Bewertung der Prostitution als Gewalt gegen Frauen, als unvereinbar mit der Menschenwürde und als unvereinbar mit der Gleichstellung der Geschlechter ein.

Wir fordern daher eine Bestrafung des Sexkaufs, um diejenigen in die Pflicht zu nehmen, die den Markt für die Prostitution überhaupt erst erschaffen.

Wir freuen uns, dass sich inzwischen immer mehr Gremien aus der Politik und der Öffentlichkeit und immer mehr Frauengruppen kritisch mit der Prostitution auseinandergesetzt haben und die Bejubelungs- und Verharmlosungstexte der Pro-Prostitutionslobby, die noch zu Beginn des Jahres 2014 die öffentliche Debatte dominierten, langsam durchschaut werden und langsam einer klaren Wahrnehmung der sexuellen Ausbeutung durch Prostitution an sich weichen.

Wir wünschen keine Repressalien gegen die Frauen (und Männer) in der Prostitution, wohl aber eine Eindämmung des Marktes und vor allem der Profite daraus.

Entsprechende Maßnahmen können für uns nur Zwischenschritte sein, bis Deutschland für das schwedische Modell bereit ist.

 

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